13. Februar 2025

Neue Personalbemessung in der Altenpflege: Was sich für Pflegekräfte und Senioren ändert

Neue Personalbemessung in der Altenpflege: Was sich für Pflegekräfte und Senioren ändert

Senioren

Herzlich willkommen zu unserem Artikel über die Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der Altenpflege! Wir freuen uns, Ihnen spannende Einblicke in diese bedeutende Veränderung geben zu können. Ab Juli 2023 wird das PeBeM-Verfahren in allen vollstationären Langzeitpflegeeinrichtungen in Deutschland eingeführt. Diese Neuerung zielt darauf ab, die pflegerische Versorgung durch einen optimalen Personalschlüssel zu verbessern und somit die Qualität der Pflege zu steigern. Besonders interessant ist, dass dieses Verfahren auf den Erkenntnissen der Rothgang-Studie basiert, die einen erheblichen Mehrbedarf an qualifizierten Pflegekräften aufgezeigt hat. Lassen Sie uns gemeinsam erkunden, wie dieses neue System funktioniert und welche Chancen es für Pflegeeinrichtungen bietet.

 

  • Einführung des PeBeM: Ab Juli 2023 wird das neue Personalbemessungsverfahren in allen vollstationären Langzeitpflegeeinrichtungen eingeführt, um eine einheitliche Regelung zu schaffen.
  • Ziel des Verfahrens: Verbesserung der pflegerischen Versorgung durch einen optimalen Personalschlüssel, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.
  • Individueller Qualifikationsmix: Pflegeeinrichtungen können den benötigten Personalmix individuell ermitteln, abhängig von der Anzahl der Bewohner:innen und deren Pflegegrad.
  • Effiziente Ressourcennutzung: Fach- und Hilfskräfte werden effizient verteilt, um eine professionelle Pflege sicherzustellen.
  • Herausforderungen und Chancen: Der bestehende Mangel an Pflegekräften stellt eine Herausforderung dar, bietet jedoch auch die Chance zur Optimierung der Arbeitsabläufe und Steigerung der Pflegequalität.
  • Motivation und Weiterbildung: Hilfskräfte könnten zur Teilnahme an Assistenzausbildungen motiviert werden, um ihre Qualifikationen zu erweitern.
  • Nutzung von Förderprogrammen: Pflegeeinrichtungen können Pflegestellen-Förderprogramme nutzen, um zusätzliche Ressourcen zu erhalten.
  • Schnelle Qualifizierung: Langjährige Hilfskräfte könnten durch externe Prüfungen schneller zur Pflegeassistenz qualifiziert werden.
  • Anpassung an neue Rollen: Das Pflegepersonal muss sich auf neue Rollen und Verantwortlichkeiten einstellen, um die Qualität der Pflege zu verbessern.
  • Unterstützungsmaßnahmen: Gezielte Schulungen und Workshops helfen bei der Anpassung an das neue Verfahren und fördern die Kompetenzentwicklung im Team.

Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der Altenpflege

Ab Juli 2023 wird das neue Personalbemessungsverfahren PeBeM in allen vollstationären Langzeitpflegeeinrichtungen eingeführt. Diese Neuerung zielt darauf ab, die pflegerische Versorgung durch einen optimalen Personalschlüssel zu verbessern. Bisher gab es keine einheitliche Regelung zur Personalbemessung in der Altenpflege, was zu erheblichen Unterschieden zwischen den Bundesländern führte. Mit PeBeM wird nun ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren etabliert, das auf den Erkenntnissen der Rothgang-Studie basiert. Diese Studie hat gezeigt, dass ein erheblicher Mehrbedarf an Pflegekräften besteht, insbesondere bei qualifizierten Pflegeassistent:innen.

Das neue Verfahren ermöglicht es Pflegeeinrichtungen, individuell den benötigten Personalmix zu ermitteln. Der sogenannte Care-Mix wird berechnet, indem jede Einrichtung die Anzahl der Bewohner:innen mit dem jeweiligen Pflegegrad angibt. Daraus ergibt sich die erforderliche Anzahl an Altenpflegekräften. Die Pflegekräfte werden in verschiedene Qualifikationsstufen unterteilt: Pflegefachpersonen, Pflegeassistent:innen mit ein- oder zweijähriger Ausbildung und Hilfskräfte ohne Ausbildung. Ziel ist es, eine professionelle und gute Pflege sicherzustellen, indem Ressourcen effizient genutzt werden. Einrichtungen mit vielen pflegeintensiven Bewohner:innen benötigen mehr Fachpersonal, während andere Bereiche eher auf Hilfskräfte angewiesen sind.

  • Einführung des PeBeM: Einheitliche Regelung ab Juli 2023
  • Ziel: Verbesserung der pflegerischen Versorgung durch optimalen Personalschlüssel
  • Qualifikationsmix: Individuelle Berechnung basierend auf Bewohnerzahl und Pflegegrad
  • Ressourcennutzung: Effiziente Verteilung von Fach- und Hilfskräften

Diese Umstellung bietet nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen für die Pflegeeinrichtungen. Durch eine gezielte Anpassung an das neue System können sie ihre Arbeitsabläufe optimieren und somit eine höhere Qualität der Pflege gewährleisten.

Herausforderungen und Chancen für Pflegeeinrichtungen

Senioren spazieren

Die Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der Altenpflege bringt sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Pflegeeinrichtungen mit sich. Eine der größten Herausforderungen ist der bereits bestehende Mangel an Pflegekräften. Viele Einrichtungen kämpfen damit, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Der neue Qualifikationsmix, der das bisherige Modell der Fachkraftquote ersetzt, erfordert eine Umstrukturierung und Anpassung der bestehenden Teams. Dies bedeutet, dass Pflegeeinrichtungen innovative Maßnahmen ergreifen müssen, um Fach- und Assistenzkräfte zu gewinnen.

Zu den Chancen gehört die Möglichkeit, durch eine bessere Verteilung der Aufgaben die Qualität der Pflege zu verbessern. Der neue Ansatz ermöglicht es Pflegefachpersonen, sich auf komplexere Aufgaben zu konzentrieren, während Assistenzkräfte mehr Verantwortung übernehmen können. Dies kann nicht nur die Arbeitszufriedenheit erhöhen, sondern auch die Effizienz in den Einrichtungen steigern. Um diese Chancen optimal zu nutzen, sollten Pflegeeinrichtungen folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

  • Motivation von Hilfskräften: Bestehende Hilfskräfte könnten zur Teilnahme an Assistenzausbildungen motiviert werden.
  • Nutzung von Förderprogrammen: Die Inanspruchnahme von Pflegestellen-Förderprogrammen kann zusätzliche Ressourcen bereitstellen.
  • Schnelle Qualifizierung: Langjährige Hilfskräfte könnten durch externe Prüfungen schneller zur Pflegeassistenz qualifiziert werden.

Diese Schritte können dazu beitragen, den Übergang zum neuen Personalbemessungsverfahren reibungsloser zu gestalten und gleichzeitig die Qualität der Pflege für Bewohner:innen zu verbessern.

Der Qualifikationsmix: Ein neuer Ansatz in der Personalplanung

Der neue Qualifikationsmix in der Altenpflege ersetzt das bisherige Modell der Fachkraftquote und bringt frischen Wind in die Personalplanung. Anstatt sich auf eine starre Quote zu verlassen, ermöglicht dieser Ansatz eine flexible Anpassung an die individuellen Bedürfnisse jeder Pflegeeinrichtung. Der Qualifikationsmix teilt das Personal in verschiedene Stufen ein, die jeweils spezifische Rollen übernehmen:

  • Pflegefachkräfte: Mit einer dreijährigen Ausbildung oder einem Studium ausgestattet, konzentrieren sie sich auf komplexe pflegerische Aufgaben.
  • Assistenzkräfte mit zweijähriger Ausbildung: Sie unterstützen die Fachkräfte und übernehmen Aufgaben, die keine spezialisierte Ausbildung erfordern.
  • Assistenzkräfte mit einjähriger Ausbildung: Diese Gruppe ist für grundlegende pflegerische Tätigkeiten zuständig.
  • Hilfskräfte ohne relevante Ausbildung: Sie leisten wertvolle Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben und entlasten so das qualifizierte Personal.

Dieser neue Ansatz bietet zahlreiche Vorteile. Durch die gezielte Verteilung der Aufgaben können Pflegefachkräfte ihre Expertise dort einsetzen, wo sie am dringendsten benötigt wird. Gleichzeitig erhalten Assistenz- und Hilfskräfte mehr Verantwortung und können sich weiterentwickeln. Dies führt nicht nur zu einer besseren Arbeitszufriedenheit, sondern auch zu einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Die Einführung des Qualifikationsmixes ist somit ein Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Pflege, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird.

Auswirkungen auf das Pflegepersonal und ihre Rollen

Das neue Personalbemessungsverfahren bringt bedeutende Veränderungen in der Rollenverteilung innerhalb des Pflegepersonals mit sich. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Möglichkeit für Pflegefachpersonen, sich verstärkt auf komplexere Aufgaben zu konzentrieren. Dies wird durch die Einführung eines Qualifikationsmixes ermöglicht, der es Assistenzkräften erlaubt, mehr Verantwortung zu übernehmen. Diese Veränderung entlastet nicht nur die Fachkräfte, sondern verbessert auch die Qualität der Pflege insgesamt. Pflegefachpersonen können sich nun auf Tätigkeiten fokussieren, die ihrer dreijährigen Ausbildung entsprechen, während Assistenzkräfte und Hilfskräfte in ihren jeweiligen Bereichen mehr Eigenständigkeit gewinnen.

Für das Pflegepersonal bedeutet dies eine Neudefinition ihrer Rollen und Verantwortlichkeiten. Die Assistenzkräfte werden ermutigt, ihre Fähigkeiten auszubauen und Aufgaben zu übernehmen, die zuvor den Fachkräften vorbehalten waren. Dies fördert nicht nur ihre berufliche Entwicklung, sondern trägt auch zur Entlastung des gesamten Teams bei.

  • Pflegeassistent:innen mit ein- oder zweijähriger Ausbildung können nun gezielt in Bereichen eingesetzt werden, wo sie am meisten gebraucht werden.
  • Hilfskräfte, obwohl ohne formale Ausbildung, spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung des täglichen Betriebs.

Diese Umstellung erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Schulung, um sicherzustellen, dass alle Teammitglieder optimal zusammenarbeiten und die Pflegequalität weiterhin gewährleistet bleibt.

Maßnahmen zur Unterstützung der Personal- und Organisationsentwicklung

Um Pflegeeinrichtungen bei der Anpassung an das neue Personalbemessungsverfahren zu unterstützen, sind verschiedene Maßnahmen geplant. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Modellprogramm zur Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens. Dieses Programm zielt darauf ab, eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung zu fördern und die Pflegeeinrichtungen auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Durch gezielte Schulungen und Workshops sollen Pflegekräfte in ihrer täglichen Arbeit entlastet werden, indem sie lernen, wie sie ihre Kompetenzen optimal einsetzen können.

Ein weiterer Aspekt des Programms ist die Bereitstellung von Ressourcen und Materialien, die den Einrichtungen helfen, die Umstellung effizient zu gestalten. Dazu gehören:

  • Handreichungen zur Personal- und Organisationsentwicklung: Diese bieten praxisnahe Tipps und Anleitungen, wie Pflegeeinrichtungen ihre internen Prozesse anpassen können.
  • Unterstützung bei der Implementierung neuer Strukturen: Fachleute stehen bereit, um bei der Einführung des Qualifikationsmixes beratend zur Seite zu stehen.
  • Förderung von Weiterbildungsmöglichkeiten: Pflegekräfte erhalten Zugang zu Fortbildungen, die ihnen helfen, sich auf ihre neuen Rollen vorzubereiten.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Pflegeeinrichtungen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch eine hohe Qualität in der Versorgung ihrer Bewohner:innen gewährleisten können. Durch die gezielte Förderung von Kompetenzen wird zudem ein Beitrag zur langfristigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Altenpflege geleistet.

Zusammenfassung

Ab Juli 2023 wird in allen vollstationären Langzeitpflegeeinrichtungen in Deutschland das neue Personalbemessungsverfahren PeBeM eingeführt. Dieses Verfahren zielt darauf ab, die pflegerische Versorgung durch einen optimalen Personalschlüssel zu verbessern. Bisher gab es keine einheitliche Regelung zur Personalbemessung, was zu erheblichen Unterschieden zwischen den Bundesländern führte. Mit PeBeM wird nun ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren etabliert, das auf den Erkenntnissen der Rothgang-Studie basiert. Diese Studie hat gezeigt, dass ein erheblicher Mehrbedarf an Pflegekräften besteht, insbesondere bei qualifizierten Pflegeassistent:innen.

Das neue Verfahren ermöglicht es Pflegeeinrichtungen, individuell den benötigten Personalmix zu ermitteln. Der sogenannte Care-Mix wird berechnet, indem jede Einrichtung die Anzahl der Bewohner:innen mit dem jeweiligen Pflegegrad angibt. Daraus ergibt sich die erforderliche Anzahl an Altenpflegekräften. Die Pflegekräfte werden in verschiedene Qualifikationsstufen unterteilt: Pflegefachpersonen, Pflegeassistent:innen mit ein- oder zweijähriger Ausbildung und Hilfskräfte ohne Ausbildung. Ziel ist es, eine professionelle und gute Pflege sicherzustellen, indem Ressourcen effizient genutzt werden. Einrichtungen mit vielen pflegeintensiven Bewohner:innen benötigen mehr Fachpersonal, während andere Bereiche eher auf Hilfskräfte angewiesen sind.

FAQ

Wie wird das neue Personalbemessungsverfahren PeBeM finanziert?

Die Finanzierung des neuen Personalbemessungsverfahrens PeBeM erfolgt durch eine Kombination aus staatlichen Mitteln und Beiträgen der Pflegeversicherung. Es gibt auch Förderprogramme, die Pflegeeinrichtungen bei der Umstellung unterstützen können.

Welche Auswirkungen hat PeBeM auf die Arbeitszeiten des Pflegepersonals?

Durch die Einführung von PeBeM kann es zu einer besseren Verteilung der Arbeitslast kommen, was potenziell zu geregelteren Arbeitszeiten führen könnte. Allerdings hängt dies stark von der jeweiligen Einrichtung und ihrer Fähigkeit ab, den neuen Personalschlüssel effektiv umzusetzen.

Gibt es Schulungen für das Pflegepersonal im Rahmen von PeBeM?

Ja, es sind Schulungen und Workshops geplant, um das Pflegepersonal auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Diese sollen helfen, die Kompetenzen optimal einzusetzen und die Qualität der Pflege zu verbessern.

Wie wird sichergestellt, dass genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht?

Um den Bedarf an qualifiziertem Personal zu decken, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter Motivation bestehender Hilfskräfte zur Weiterbildung und Nutzung von Förderprogrammen zur schnellen Qualifizierung von Assistenzkräften.

Können Einrichtungen mit dem neuen System ihre Kosten senken?

Das neue System zielt darauf ab, Ressourcen effizienter zu nutzen. Durch eine bessere Aufgabenverteilung könnten langfristig Kosten gesenkt werden. Allerdings hängt dies stark von der individuellen Umsetzung in den Einrichtungen ab.

Wie wird die Qualität der Pflege durch PeBeM verbessert?

PeBeM ermöglicht eine gezielte Verteilung der Aufgaben entsprechend den Qualifikationen des Personals. Dadurch können Fachkräfte sich auf komplexere Aufgaben konzentrieren, während Assistenz- und Hilfskräfte mehr Verantwortung übernehmen. Dies führt zu einer insgesamt höheren Qualität der Pflege.

Was passiert mit Einrichtungen, die Schwierigkeiten haben, den neuen Anforderungen gerecht zu werden?

Für Einrichtungen, die Schwierigkeiten haben, gibt es Unterstützung in Form von Beratungsleistungen und Förderprogrammen. Diese sollen helfen, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Sind auch kleinere Pflegeeinrichtungen in der Lage, PeBeM umzusetzen?

Kleinere Einrichtungen können ebenfalls von PeBeM profitieren. Die individuelle Berechnung des Personalmixes ermöglicht es ihnen, ihre spezifischen Bedürfnisse besser abzudecken. Unterstützung durch Programme und Beratungsangebote steht auch ihnen zur Verfügung.

Welche Rolle spielen digitale Technologien bei der Umsetzung von PeBeM?

Digitale Technologien können eine wichtige Rolle bei der Datenerfassung und -analyse spielen, um den optimalen Personalschlüssel zu berechnen. Sie erleichtern zudem die Kommunikation innerhalb des Teams und tragen zur Effizienzsteigerung bei.

Können ausländische Pflegekräfte im Rahmen von PeBeM eingestellt werden?

Ja, ausländische Pflegekräfte können eingestellt werden, sofern sie über die notwendigen Qualifikationen verfügen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass sie in das Team integriert werden und eventuell erforderliche Anerkennungsverfahren durchlaufen.